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Die Berufsbildenden Schulen Aschersleben-Staßfurt “WEMA” haben durch einen Beschluss der Gesamtkonferenz die Etablierung eines Ganzheitlichen Qualitätsmanagements an der Einrichtung beschlossen. Grundlage dieses Prozesses ist der im Schulgesetz von Sachsen-Anhalt verankerte Paragraph 11a, der “... Schulen und die Schulbehörden [...] zu kontinuierlicher Qualitätssicherung schulischer Arbeit verpflichtet ...”.
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